I. Begriff

Der Begriff Vormärz als Epochenbezeichnung bezeichnet den Zeitraum zwischen 1815 und 1848. Die Literatur des Vormärz wird unterteilt in Junges Deutschland und den eigentlichen Vormärz.
Die Bezeichnung Junges Deutschland wurde zuerst 1834 in Ludolf Wienbargs Ästhetischen Feldzügen verwendet. Es verband die Ablehnung der Restauration und des Adels und das Einsetzen für Presse- und Meinungsfreiheit.
Die literarische Strömung des eigentlichen Vormärz setzte 1840 ein und endete 1848 mit der gescheiterten Märzrevolution.

II. Historischer Hintergrund

1815 wurde der Wiener Kongress eingeleitet, bei dem die Neuordnung Europas geregelt wurde. Die Zeit zwischen 1815 und 1848 war geprägt von dem Interessenskonflikt zwischen den deutschen Fürsten, welche sich für eine Restauration einsetzten, und den "Jungem Deutschland" (Studenten und Professoren), das nach Freiheit und einer politischen Einheit strebte. 1815 kam es zur Gründung des Deutschen Bundes zwischen 39 Einzelstaaten. Es kam außerdem zur Gründung von Burschenschaften, zuerst in Jena, später auch in anderen deutschen Städten. 1819 wurden die Karlsbader Beschlüsse gefasst, welche die Burschenschaften verboten, die Überwachung von Universitäten einleiteten, eine Buch- und Pressezensur einführten und den Einsatz von Spitzeln erlaubten. 1834 kam es zur Gründung des Deutschen Zollvereins, der die innerdeutschen Zollschranken beseitigte und somit eine wirtschaftliche Einheit herstellte. Die Enttäuschung über die unerfüllten Hoffnungen des "Jungen Deutschlands" und das Festhalten an der alten Ordnung deutscher Fürsten führte 1848 schließlich zur Märzrevolution.

III. Philosophischer Hintergrund

Der philosophische Hintergrund der Restaurationszeit war v.a. von der Philosophie Friedrich Hegels (1770-1831) und seinen Schriften Phänomenologie des Geistes (1806), Wissenschaft der Logik (1812/16), Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften (1817) und Grundlinien der Philosophie des Rechts (1831) geprägt.

Literatur des Jungen Deutschlands

Zensur

1819 wurde für alle Staaten des Deutschen Bundes eine Vorzensur eingeführt. Sie betraf alle Texte unter 20 Bogen (entspricht 320 Seiten). Damit fielen alle Schriften darunter, die für ein breites Publikum zugänglich waren, wie Zeitungen, Zeitschriften und viele Bücher. Verboten war vor allem die Kritik an den herrschenden politischen Verhältnissen, wie an der Regierung oder an dem Adel.